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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HENRY SCHEIN DENTAL AUSTRIA GESELLSCHAFT.M.B.H.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HENRY SCHEIN DENTAL AUSTRIA GESELLSCHAFT.M.B.H. (Großhandel)
ALLGEMEINE MONTAGEBEDINGUNGEN - ÖSTERREICH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Henry Schein Dental Austria Gesellschaft m.b.H.
gültig ab Mai 2022
- 1. Geltung und Allgemeines
- 1.1. Diese Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge kurz AGB genannt) gelten ausnahmslos für alle zwischen Henry Schein Austria Gesellschaft m.b.H. (in weiterer Folge kurz „HSDA“ genannt) und deren Kunden/ Auftraggebern/Bestellern (in weiterer Folge kurz „Kunde“ genannt) abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf, auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie für sämtliche weiteren Geschäfte.
- 1.2. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufs- und Lieferbedingungen, Vertragsbestimmungen, Vorbemerkungen udgl., die zu diesen AGB in Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang nicht anwendbar, gleichgültig ob, wann und in welcher Form HSDA diese zur Kenntnis gebracht wurden. Ab- weichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von HSDA. Stillschweigen gegenüber Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden gilt keinesfalls als Zustimmung.
- 1.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden.
- 1.4. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern, gegenüber letzteren jedoch nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder anderer Gesetze entgegenstehen.
- 1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem ursprünglichen beabsichtigten Zweck am ehesten entsprechen.
- 2. Vertragsabschluss
- 2.1. Sofern der Vertrag nicht durch die beiderseitige Unterfertigung einer Urkunde zustande kommt, nimmt HSDA Angebote oder Bestellungen des Kunden nach ihrer Wahl durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Beginn mit der Leistungserbringung oder durch Lieferbeginn an.
- 3. Angebot/Preise
- 3.1. Alle angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich in EUR netto zuzüglich Ust.
- 3.2. Die in Katalogen, Prospekten, im Webshop und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von HSDA in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind. Jedenfalls werden mit Erscheinen eines neuen Katalogs/einer neuen CD-ROM alle früheren Preislisten ungültig.
- 3.3. Über Preisänderungen wird HSDA den Kunden auf der Auftragsbestätigung, spätestens auf dem Liefer- schein informieren. Sollte der Kunde die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen, wird die original- verpackte, unbeschädigte, nicht gebrauchte und nicht beschriftete oder beklebte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung und telefonischer Absprache von HSDA auf Kosten des Kunden zurückgenommen.
- 3.4. Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab dem Lager aus- schließlich Verpackung, Verladung, Versicherung. Ab einem Auftragswert von € 200,- exklusive Umsatzsteuer (mit Ausnahme von Gipsen und Einbettmassen) gelten die Preise einschließlich Verpackung und Fracht (ausgenommen Pkt 3.5.). Das Aufstellen, Anschließen und Inbetriebsetzen von gelieferten Geräten durch Mitarbeiter von HSDA wird immer gesondert verrechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- 3.5. Leistungen von HSDA im Bereich des technischen Kundendienstes (Reparaturen, Ersatzteillieferungen) werden entweder auf Basis eines schriftlichen Kostenvoranschlages, ansonsten zu den üblichen Sätzen von HSDA verrechnet. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
- 4. Leistung/Lieferung/Versand
- 4.1. Der Versand von Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Versandart bleibt HSDA überlassen. Auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Kosten wird HSDA die Lieferung mit einer besonderen Versandart (z. B. Eiltransport) oder in Teilen durchführen.
- 4.2. HSDA ist berechtigt, Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
- 4.3. Für allfällige zur Verwendung der gelieferten Produkte notwendige behördliche Bewilligungen und bauliche Voraussetzungen sorgt der Kunde auf seine Kosten.
- 4.4. Leistungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von HSDA bestätigt wurden. Verzögert sich der Beginn der Leistungsausführung oder die weitere Ausführung durch Umstände, die nicht der Sphäre von HSDA zuzurechnen sind, werden vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Bei Abänderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen gilt dasselbe. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten trägt der Kunde, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Sphäre zuzurechnen sind.
- 4.5. Wird Ware zur Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Reparatur zu HSDA gebracht oder von HSDA abgeholt und erteilt der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Erhalt des Kostenvoranschlages auf dieser Basis einen Reparaturauftrag an HSDA, ist HSDA berechtigt, die Ware unrepariert auf Kosten des Kunden an diesen zu retournieren.
- 4.6. Wird während der Reparaturdauer bzw. während der Lieferzeit von HSDA ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines angemessenen Mietentgelts.
- 4.7. Sofern HSDA in Erfüllung ihrer Leistungspflicht auch Software zur Verfügung stellt, so wird dem Kunden hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese Software auf den Produkten, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu nutzen.
- 4.8. Wird Software von HSDA auf Fremd-Systeme installiert, so werden diese Arbeiten dem Kunden mit dem Stundensatz eines IT Technikers in Rechnung gestellt. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Systeme kompatibel sind.
- 4.9. Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde darf Programme nicht kopieren, bearbeiten, weiterentwickeln und keine Programmteile herauslösen.
- 4.10. Das Nutzungsentgelt für die mit den Produkten von HSDA zur Verfügung gestellte Software ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der Leistungsfähigkeit von an den Kunden gelieferte Produkte durch Software erfolgt gegen Berechnung.
- 4.11. Wenn der Kunde selbst oder in seinem Auftrag Dritte Service-arbeiten an den Erzeugnissen durch- führen, bedarf es wegen der Nutzungsrechte von HSDA an der Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.
- 5. Zahlung
- 5.1. Rechnungen von HSDA sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, netto ohne Abzug zu bezahlen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
- 5.2. Alternativ kann der Kunde uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichteinlösung oder die Rückbuchung der Lastschrift zu vertreten hat.
5.3. Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen in Höhe von 12% p. A., mindestens jedoch die zwischen Kaufleuten geltenden gesetzlichen Zinsen zur Verrechnung. Weiters hat HSDA Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihr bei der Verfolgung ihrer Ansprüche durch vertragswidriges Verhalten des Kunden auflaufen.
Henry Schein Dental Austria Gesellschaft m.b.H., Sitz der Gesellschaft: Wien
5.4. Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderung von HSDA ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
5.5. Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten, dann auf das Kapital, beginnend mit der ältesten Schuld angerechnet. Eine Widmung der Zahlung durch den Kunden bindet HSDA nicht.
5.6. Die Zahlung ist erfolgt, sobald der fällige Betrag auf einem der Konten von HSDA gutgeschrieben wurde.
5.7. Ist der Kunde mit einer Zahlungspflicht oder mit einer sonst ihm obliegenden Verpflichtung (z. B. Schaffung der bauseitigen Voraussetzungen) oder der Annahme in Verzug, ist HSDA vorbehaltlich sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungen und Arbeiten bis zur Zahlung durch den Kunden sofort einzustellen, sämtliche Forderungen aus allen Vertragsbeziehungen fällig zu stellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Rückgaberecht
6.1. Für Verbrauchsmaterialien hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware ein Rückgaberecht. Voraussetzung dafür ist, dass die Ware originalverpackt, unbeschädigt und nicht beschriftet und beklebt ist, der Kunde einen Grund angibt und die benötigten Begleitpapiere beigelegt sind.
6.2. Nach AMG registrierte Artikel, steril verpackte Ware, Ware deren Ablaufdatum kürzer als 6 Monate ist, sowie Geräte sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Ware und alle gelieferten und montierten Teile im Eigentum von HSDA. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung ist untersagt. Der Kunde wird HSDA von gerichtlichen Pfändungen informieren und trägt alle mit der Durchsetzung bzw. Geltendmachung der Rechte von HSDA verbundenen Kosten.
8. Aufstellung, Anschluss, Inbetriebsetzung
8.1. Geräte werden durch Fachpersonal von HSDA aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Diese Leistungen werden gesondert berechnet, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Für die Aufstellung bzw. Inbetriebnahme notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen Leitungen für Wasserzu- und abfluss, EDV-Verkabelung, Luft, Elektrizität und Gas) gehören nicht zu den Leistungen von HSDA und sind vom Kunden rechtzeitig auf seine Kosten zu erbringen.
8.2. Nach Übergabe erfolgt eine Einweisung des Kunden in die sachgerechte Handhabung des Gerätes.
9. Gewährleistung
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche unverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen.
9.2. Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Sache innerhalb angemessener Frist zu den üblichen Tages- und Geschäftszeiten. Das diesbezügliche Wahlrecht steht HSDA zu.
9.3. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Leistungen von HSDA von Dritten oder vom Kunden selbst geändert, ergänzt oder instandgesetzt worden sind.
9.4. Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 12 Monate.
9.5. Keine Gewährleistung besteht bei Beschädigung durch äußere Einwirkung, für Verschleißteile oder sonstige Teile, die einer normalen Abnützung unterliegen. Keine Gewähr besteht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, normale Abnutzung, versäumte Wartungsarbeiten und Nichtbeachtung von Fehlermeldungen.
10. Schadenersatz
10.1.HSDA haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, was der Kunde zu beweisen hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse oder Zinsenverluste. Keine Haftung besteht für Ansprüche Dritter.
10.2.Innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet HSDA für Personenschäden sowie für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Ansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, aus dem Produkthaftungsgesetz bestehen nicht.
10.3.Schadenersatzforderungen verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
11. Datenverarbeitung
Der Kunde willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten von HSDA automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet, übermittelt und im Falle des Zahlungsverzuges auch an Gläubigerschutzverbände weitergegeben werden dürfen.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle aus der Beziehung zwischen HSDA und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dagegen stehen.
HSDA ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Es gilt Österreichisches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
13. Geschäftsdaten
Geschäftsanschrift: 1120 Wien, Schönbrunner Straße 297
Tel.: 05/99 92-0, Fax: 05/99 92-9999
Handelsgericht Wien, FN 45564g
Reclay Lizenznummer 7390, ERA Lizenznummer 51402
UID Nr. ATU 15027806, DVR 0631060
e-mail: info@henryschein.at, internet: www.henryschein.at
Global Location Number (GLN) 9008390037539Allgemeine Geschäftsbedingungen
Henry Schein Dental Austria Gesellschaft m.b.H. (Großhandel)
gültig ab Mai 2022- 1. Geltung und Allgemeines
- 1.1. Diese Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge kurz AGB genannt) gelten ausnahmslos für alle zwischen Henry Schein Austria Gesellschaft m.b.H. (in weiterer Folge kurz „HSDA“ genannt) und derenn Kunden/ Auftraggebern/Bestellern (in weiterer Folge kurz „Kunde“ genannt) und deren Kunden/Auftraggebern/Bestellern aus dem Bereich Großhandel/Wiederverkäufer (in weiterer Folge kurz "Kunde" genannt) abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf, auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie für sämtliche weiteren Geschäfte.
- 1.2. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufs- und Lieferbedingungen, Vertragsbestimmungen, Vorbemerkungen udgl., die zu diesen AGB in Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang nicht anwendbar, gleichgültig ob, wann und in welcher Form HSDA diese zur Kenntnis gebracht wurden. Ab- weichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von HSDA. Stillschweigen gegenüber Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden gilt keinesfalls als Zustimmung.
- 1.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden.
- 1.4. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern, gegenüber letzteren jedoch nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder anderer Gesetze entgegenstehen.
- 1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem ursprünglichen beabsichtigten Zweck am ehesten entsprechen.
- 2. Vertragsabschluss
- 2.1. Sofern der Vertrag nicht durch die beiderseitige Unterfertigung einer Urkunde zustande kommt, nimmt HSDA Angebote oder Bestellungen des Kunden nach ihrer Wahl durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Beginn mit der Leistungserbringung oder durch Lieferbeginn an.
- 3. Angebot/Preise
- 3.1. Alle angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich in EUR netto zuzüglich Ust.
- 3.2. Die in Katalogen, Prospekten, im Webshop und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von HSDA in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind. Jedenfalls werden mit Erscheinen eines neuen Katalogs/einer neuen CD-ROM alle früheren Preislisten ungültig.
- 3.3. Über Preisänderungen wird HSDA den Kunden auf der Auftragsbestätigung, spätestens auf dem Liefer- schein informieren. Sollte der Kunde die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen, wird die original- verpackte, unbeschädigte, nicht gebrauchte und nicht beschriftete oder beklebte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung und telefonischer Absprache von HSDA auf Kosten des Kunden zurückgenommen.
- 3.4. Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab dem Lager aus- schließlich Verpackung, Verladung, Versicherung. Ab einem Auftragswert von € 200,- exklusive Umsatzsteuer (mit Ausnahme von Gipsen und Einbettmassen) gelten die Preise einschließlich Verpackung und Fracht (ausgenommen Pkt 3.5.). Das Aufstellen, Anschließen und Inbetriebsetzen von gelieferten Geräten durch Mitarbeiter von HSDA wird immer gesondert verrechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- 3.5. Leistungen von HSDA im Bereich des technischen Kundendienstes (Reparaturen, Ersatzteillieferungen) werden entweder auf Basis eines schriftlichen Kostenvoranschlages, ansonsten zu den üblichen Sätzen von HSDA verrechnet. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
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4. Leistung/Lieferung/Versand
13. Geschäftsdaten
4.1. Der Versand von Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Versandart bleibt HSDA überlassen. Auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Kosten wird HSDA die Lieferung mit einer besonderen Versandart (z. B. Eiltransport) oder in Teilen durchführen.
4.2. HSDA ist berechtigt, Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
4.3. Für allfällige zur Verwendung der gelieferten Produkte notwendige behördliche Bewilligungen und bauliche Voraussetzungen sorgt der Kunde auf seine Kosten.
4.4. Leistungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von HSDA bestätigt wurden. Verzögert sich der Beginn der Leistungsausführung oder die weitere Ausführung durch Umstände, die nicht der Sphäre von HSDA zuzurechnen sind, werden vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Bei Abänderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen gilt dasselbe. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten trägt der Kunde, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Sphäre zuzurechnen sind.
4.5. Wird Ware zur Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Reparatur zu HSDA gebracht oder von HSDA abgeholt und erteilt der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Erhalt des Kostenvoranschlages auf dieser Basis einen Reparaturauftrag an HSDA, ist HSDA berechtigt, die Ware unrepariert auf Kosten des Kunden an diesen zu retournieren.
4.6. Wird während der Reparaturdauer bzw. während der Lieferzeit von HSDA ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines angemessenen Mietentgelts.
4.7. Sofern HSDA in Erfüllung ihrer Leistungspflicht auch Software zur Verfügung stellt, so wird dem Kunden hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese Software auf den Produkten, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu nutzen.
4.8. Wird Software von HSDA auf Fremd-Systeme installiert, so werden diese Arbeiten dem Kunden mit dem Stundensatz eines IT Technikers in Rechnung gestellt. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Systeme kompatibel sind.
4.9. Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde darf Programme nicht kopieren, bearbeiten, weiterentwickeln und keine Programmteile herauslösen.
4.10. Das Nutzungsentgelt für die mit den Produkten von HSDA zur Verfügung gestellte Software ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der Leistungsfähigkeit von an den Kunden gelieferte Produkte durch Software erfolgt gegen Berechnung.
4.11. Wenn der Kunde selbst oder in seinem Auftrag Dritte Service-arbeiten an den Erzeugnissen durch- führen, bedarf es wegen der Nutzungsrechte von HSDA an der Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.
5. Zahlung
5.1. Rechnungen von HSDA sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, netto ohne Abzug zu bezahlen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
5.2. Alternativ kann der Kunde uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichteinlösung oder die Rückbuchung der Lastschrift zu vertreten hat.
5.3. Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen in Höhe von 12% p. A., mindestens jedoch die zwischen Kaufleuten geltenden gesetzlichen Zinsen zur Verrechnung. Weiters hat HSDA Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihr bei der Verfolgung ihrer Ansprüche durch vertragswidriges Verhalten des Kunden auflaufen.
5.4. Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderung von HSDA ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
5.5. Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten, dann auf das Kapital, beginnend mit der ältesten Schuld angerechnet. Eine Widmung der Zahlung durch den Kunden bindet HSDA nicht.
5.6. Die Zahlung ist erfolgt, sobald der fällige Betrag auf einem der Konten von HSDA gutgeschrieben wurde.
5.7. Ist der Kunde mit einer Zahlungspflicht oder mit einer sonst ihm obliegenden Verpflichtung (z. B. Schaffung der bauseitigen Voraussetzungen) oder der Annahme in Verzug, ist HSDA vorbehaltlich sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungen und Arbeiten bis zur Zahlung durch den Kunden sofort einzustellen, sämtliche Forderungen aus allen Vertragsbeziehungen fällig zu stellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Rückgaberecht
6.1. Für Verbrauchsmaterialien hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware ein Rückgaberecht. Voraussetzung dafür ist, dass die Ware originalverpackt, unbeschädigt und nicht beschriftet und beklebt ist, der Kunde einen Grund angibt und die benötigten Begleitpapiere beigelegt sind.
6.2. Nach AMG registrierte Artikel, steril verpackte Ware, Ware deren Ablaufdatum kürzer als 6 Monate ist, sowie Geräte sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Ware und alle gelieferten und montierten Teile im Eigentum von HSDA. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung ist untersagt. Der Kunde wird HSDA von gerichtlichen Pfändungen informieren und trägt alle mit der Durchsetzung bzw. Geltendmachung der Rechte von HSDA verbundenen Kosten.
8. Aufstellung, Anschluss, Inbetriebsetzung
8.1. Geräte werden durch Fachpersonal von HSDA aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Diese Leistungen werden gesondert berechnet, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Für die Aufstellung bzw. Inbetriebnahme notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen Leitungen für Wasserzu- und abfluss, EDV-Verkabelung, Luft, Elektrizität und Gas) gehören nicht zu den Leistungen von HSDA und sind vom Kunden rechtzeitig auf seine Kosten zu erbringen.
8.2. Nach Übergabe erfolgt eine Einweisung des Kunden in die sachgerechte Handhabung des Gerätes.
9. Gewährleistung
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche unverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen.
9.2. Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Sache innerhalb angemessener Frist zu den üblichen Tages- und Geschäftszeiten. Das diesbezügliche Wahlrecht steht HSDA zu.
9.3. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Leistungen von HSDA von Dritten oder vom Kunden selbst geändert, ergänzt oder instandgesetzt worden sind.
9.4. Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 12 Monate.
9.5. Keine Gewährleistung besteht bei Beschädigung durch äußere Einwirkung, für Verschleißteile oder sonstige Teile, die einer normalen Abnützung unterliegen. Keine Gewähr besteht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, normale Abnutzung, versäumte Wartungsarbeiten und Nichtbeachtung von Fehlermeldungen.
10. Schadenersatz
10.1.HSDA haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, was der Kunde zu beweisen hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse oder Zinsenverluste. Keine Haftung besteht für Ansprüche Dritter.
10.2.Innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet HSDA für Personenschäden sowie für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Ansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, aus dem Produkthaftungsgesetz bestehen nicht.
10.3.Schadenersatzforderungen verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
11. Datenverarbeitung
Der Kunde willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten von HSDA automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet, übermittelt und im Falle des Zahlungsverzuges auch an Gläubigerschutzverbände weitergegeben werden dürfen.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle aus der Beziehung zwischen HSDA und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dagegen stehen.
HSDA ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Es gilt Österreichisches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Henry Schein Dental Austria Gesellschaft m.b.H., Sitz der Gesellschaft: Wien
Geschäftsanschrift: 1120 Wien, Schönbrunner Straße 297
Tel.: 05/99 92-0, Fax: 05/99 92-9999
Handelsgericht Wien, FN 45564g
Reclay Lizenznummer 7390, ERA Lizenznummer 51402
UID Nr. ATU 15027806, DVR 0631060
e-mail: info@henryschein.at, internet: www.henryschein.at
Global Location Number (GLN) 9008390037539
- 5. Zahlung
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ALLGEMEINE MONTAGEBEDINGUNGEN - ÖSTERREICH
gültig ab 01.02.2023
- 1. Vorbereitung für die Montage
- 1.1.Die fachgerechte Montage unserer gelieferten Geräte ist eine wichtige Voraussetzung für die Betriebssicherheit. Sie bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung, für die die Unterstützung des Bestellers durch Erfüllung der nachstehend beschriebenen bauseitigen Voraussetzungen unerlässlich ist.
- 1.2.Soweit es nach unserer Beurteilung für die Montage, der von uns zu liefernden Erzeugnisse erforderlich ist, erstellen wir Planungsunterlagen für bauseitige Montagevorbereitungen, insbesondere für mechanische Einbauten, Elektro- sowie Wasser- und Druckluftinstallationen. Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen und technischen Daten einschließlich der geplanten Betriebsbedingungen vollständig und auf ihre Richtigkeit geprüft, mitzuteilen. Ferner hat uns der Auftraggeber rechtzeitig über Störquellen, z.B. Magnete oder Hochfrequenzerzeuger, zu unterrichten, die von außen auf die Räume einwirken, in denen unsere Erzeugnisse später betrieben werden.
- 1.3.Aufträge für die Ausführung und Überwachung bauseitiger Montagevorbereitungen sind vom Besteller unmittelbar an fachlich kompetente, konzessionierte Unternehmen zu vergeben. Der Auftraggeber sorgt für rechtzeitige, allen einschlägigen rechtlichen Bestimmung (z.B. Strahlenschutzverordnung), allen einschlägigen, allgemein anerkannte Regeln der Technik (z.B. ÖVE-Vorschriften, ÖNORM) entsprechende Ausführung und Überwachung bauseitiger Montagevorbereitungen. Die Ausführung und Überwachung bauseitiger Montagevorbereitungen sowie die spätere Einhaltung der zugrunde gelegten Betriebsbedingungen gehören nicht zu unseren Aufgaben. Die Überprüfung der Statik des einzurichtenden Gebäudes ist Sache des Auftraggebers.
- 1.4.Unsere Erzeugnisse werden in der Regel mit Lastkraftwagen angeliefert. Der Auftraggeber sorgt für benutzbare Transportwege. Die Transportwege innerhalb des Gebäudes (Flure, Treppe, vorzugsweise Aufzüge, Türen) müssen einen ungehinderten Transport bis zum Aufstellungsplatz ermöglichen.
- 1.5.Bei Beginn unserer Montageleistungen müssen die von uns einzurichtenden Räume entsprechend unseren Angaben ausgebaut sein; sie müssen staubfrei und sicher verschließbar sein. Voraussetzung für die Durchführung unserer Montageleistungen ist das Vorhandensein der in unseren Zeichnungsunterlagen geforderten betriebsbereiten Elektro-, Wasser-, Gas- und Druckluftanschlüsse, ggf. der geforderten Wasseraufbereitungsanlagen und des Wasserfilters, sowie Heizung während der Heizperiode. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass von Beginn bis Ende unserer Montage in den von uns einzurichtenden Räumen keine anderen Arbeiten ausgeführt werden.
- 1.6.Der Besteller haftet für alle Schäden – einschließlich Schäden an den von uns zu liefernden Erzeugnissen-, die durch Nichteinhalten der vorstehenden, ihn betreffenden Verpflichtungen entstehen. Auch Wartezeiten und Mehrarbeiten sind vom Auftraggeber zu tragen.
- 2. Umfang der Montageleistungen
- 2.1.Unsere Montageleistungen umfassen die Aufstellung, die Justierung, die erstmalige Inbetriebsetzung sowie die Einweisung, wobei der Anschluss der Geräte an die Versorgungsmedien (Wasser, Druckluft, Elektro) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch einen autorisierten Fachbetrieb durchgeführt werden muss. Ziffer 1.3 gilt entsprechend
- 3. Vergütung
- 3.1.Unsere Preise beruhen auf der Voraussetzung, dass die Montageleistungen ohne Unterbrechung und während der bei uns üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden können. Werden auf Wunsch des Bestellers Montageleistungen außerhalb der bei uns üblichen Arbeitszeit durchgeführt, so berechnen wir hierfür zusätzlich die bei uns üblichen Zuschläge.
- 3.2.Sofern wir auf Wunsch des Bestellers Planungsunterlagen wie zum Beispiel: Strahlenschutzbauzeichnungen, Installationspläne, etc. anfertigen oder Sonderarbeiten an der Montagestelle durchführen, behalten wir uns vor, dieses gesondert entsprechend unseren jeweils gültigen Verrechnungssätzen in Rechnung zu stellen.
- 4. Übergabe
- 4.1.Nach Aufstellung, Anschluss und Inbetriebsetzung übergeben wir die montierten Erzeugnisse dem Auftraggeber. Nach Übergabe erfolgt durch unser Fachpersonal eine einmalige Einweisung des Auftraggebers oder der von ihm genannten Personen in die sachgerechte Handhabung der Erzeugnisse. Die Übergabe wird binnen 14 Tagen – gerechnet vom Tage unserer Mitteilung der Übergabebereitschaft – in einem von dem Auftraggeber und von uns zu unterzeichnenden Übergabeprotokoll festgehalten. Unterlässt der Auftraggeber die Unterzeichnung aus von ihm zu vertretenden Gründen, so gelten die Montageleistungen mit Ablauf der 14-Tage-Frist als vertragsgemäß erbracht. Für Mängel, die auf eine Inbetriebnahme der Geräte vor Übergabe und ordnungsgemäßer Einweisung durch uns zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Liegt zwischen dem Ablauf der 14-Tage-Frist und der späteren erstmaligen Inbetriebnahme der montierten Erzeugnisse ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen, empfehlen wir dem Auftraggeber uns zu beauftragen, vor der erstmaligen Inbetriebnahme eine gesondert zu vergütende Wartung durchführen zu lassen, um die Betriebssicherheit gewährleisten zu können (z.B.: um Keimbefall der Wasserwege zu verhindern), andernfalls ist ein Verlust des gesetzlichen Gewährleistungsanspruches nicht auszuschließen.
- 4.2.Soweit der Betrieb, der von uns zu liefernden und zu montierenden Erzeugnisse oder der Umgang mit diesen aufgrund rechtlicher Bestimmung – z.B. Strahlenschutzverordnung, anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass der Betreiber die Anzeigepflicht so rechtzeitig erfüllt, bzw. die Genehmigung so rechtzeitig einholt, dass wir die Erzeugnisse ohne Verzögerung montieren und an den Auftraggeber übergeben können.
- 4.3.Wird der maßgebliche Übergabetermin aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, so geht die Gefahr mit Beginn dieses Termins auf den Auftraggeber über, der Auftraggeber trägt alle uns durch die Nichteinhaltung des Übergabetermins entstehenden Nachteile.
- 5. Sonstiges
-
Soweit die vorstehenden Montagebedingungen keine Regelungen treffen, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Lieferbedingungen entsprechend.